Παραδείγματα από το σώμα κειμένου για Nachtarbeit
1. Zuschläge für Sonntags–, Feiertags– und Nachtarbeit sind voll steuerpflichtig.
2. Nur die Zuschläge für Sonn–, Feiertags– und Nachtarbeit sollen steuerfrei bleiben.
3. Zudem lehnte er die Streichung der Steuerfreiheit von Schicht– und Nachtarbeit strikt ab.
4. Die Steuerfreiheit für Zuschläge bei Sonntags–, Feiertags und Nachtarbeit bleibt erhalten.
5. Hier die wichtigsten Stichpunkte: Zuschläge: Die Zuschläge für Sonn–, Feiertags– und Nachtarbeit werden voraussichtlich weiterhin steuerfrei bleiben.